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Preislisten und Vertragsmuster Lizenzierung & Autorisierung
Allgemeine Informationen
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FAQ
Fragen zum Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte übernimmt die Verantwortung für alle Verpflichtungen, die sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen des ausländischen Lieferanten ergeben.
Alle Verpflichtungen finden sich im Abfallwirtschaftsgesetz (OG 84/21), in der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Einwegkunststoffprodukte und kunststoffhaltige Fischereigeräte (OG 137/2023), in der Verordnung über die Bewirtschaftung besonderer Kategorien von Abfällen im Fondssystem (OG 124/2023).
Gesetz über die Abfallwirtschaft (OG 84/21), Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Einwegkunststoffprodukte und kunststoffhaltige Fischereigeräte (OG 137/2023), Verordnung über die Bewirtschaftung besonderer Kategorien von Abfällen im Fondssystem (OG 124/2023).
Das System der erweiterten Herstellerverantwortung ist eine Reihe von Maßnahmen, die in der Republik Kroatien ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass Produkthersteller die finanzielle oder finanzielle und organisatorische Verantwortung für die „Abfallphase“ im Produktlebenszyklus tragen.
Verpflichtete Subjekte sind Produkthersteller, die ihr Produkt auf dem Markt der Republik Kroatien in Verkehr bringen.
Ausländische Versandhandelsunternehmen ohne Sitz in Kroatien, die im Rahmen des Fernabsatzes Verpackungen, Waren oder verpackte Waren an private Endverbraucher in Kroatien liefern, sind verpflichtet, für die in Verkehr gebrachten Verpackungen einen Bevollmächtigten in Kroatien zu benennen.
In Kroatien haben die Hersteller gesetzliche Verpflichtungen bezüglich der EPR.
Gemäß der EPR ist der Hersteller unter anderem verpflichtet, sich zu registrieren und Daten an das Register der Hersteller mit erweiterter Verantwortung zu übermitteln.
In Kroatien gibt es keine Organisationen und alles wird über den Umweltschutz- und Energieeffizienzfonds abgewickelt, der eine juristische Person mit öffentlichen Befugnissen ist.
Interzero Croatia ist der bevollmächtigte Vertreter ausländischer Unternehmen, damit diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Fonds nachkommen können.
Diese Vorschriften gelten auch für Unternehmen, die Elektrogeräte und Batterien in Kroatien verkaufen.
Wenn Sie nicht direkt an private Endverbraucher in Kroatien verkaufen, müssen Sie die Verpackung nicht lizenzieren. In diesem Fall fällt die Verpflichtung auf Ihre kroatischen Firmenkunden. Bitte informieren Sie Ihre (Firmen-)Kunden in Kroatien, dass die an sie gelieferten Verpackungen nicht lizenziert sind. Ihre Kunden müssen dann selbst entscheiden, wie sie vorgehen wollen. Sie können den Abfall der Transportverpackungen entweder persönlich beim Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz als Eigenimport anmelden oder sie können die Verpackungen an ein EPR-System wie Interzero übergeben.
Ja, das müssen Sie. Die Lizenzierung von Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Batterien für ein Unternehmen ohne Sitz in Kroatien ist nur möglich, wenn Sie zuvor einen Bevollmächtigten in Kroatien benennen, und zwar unabhängig von der Menge, die Sie tatsächlich in Verkehr bringen. Sie haben die Möglichkeit, die Pauschale zu wählen, wenn die jährliche Menge im Bereich der Verpackungen weniger als 1.500 kg beträgt (sowohl im Haushalt als auch im Gewerbe).
Der Bevollmächtigte ist ein gesetzlicher Vertreter für Ihre Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien, der Ihre Verpflichtungen übernehmen muss. (Detaillierte Informationen zu den Verpflichtungen finden Sie in der nächsten Frage.) Mit Blick auf Ihre Verpflichtungen empfehlen wir Ihnen, Ihren Bevollmächtigten sorgfältig auszuwählen. Interzero ist ein Partner, dem Sie vertrauen können. Im Prinzip kann jede natürliche oder juristische Person zum Bevollmächtigten ernannt werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Eingetragener Firmensitz in der Republik Kroatien (inländische Umsatzsteuernummer)
Nein, egal wie groß die Menge ist, die Sie auf den Markt bringen, in Kroatien ist die Lizenzierung von Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Batterien Pflicht. Wenn Sie nicht in Kroatien ansässig sind, müssen Sie außerdem einen Bevollmächtigten benennen. Wenn Sie bereits einen Bevollmächtigten benannt haben und noch auf der Suche nach einem Sammel- und Recyclingsystem sind, können Sie auch einen Lizenzvertrag mit uns abschließen. Sie haben die Möglichkeit, sich für die All-inclusive-Lösungen zu entscheiden, die auch für kleine Händler interessant sind.
Alle Verpflichtungen sind in den jeweiligen Verordnungen zu finden.
Allgemein: Abfallwirtschaftsgesetz (OG 84/21)
Verpackungen: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Einwegkunststoffprodukte und kunststoffhaltige Fanggeräte (OG 137/2023)
Batterien: Verordnung über die Bewirtschaftung besonderer Kategorien von Abfällen im Rahmen des Fondssystems (OG 124/2023).
Elektro- und Elektronikaltgeräte: Verordnung über die Bewirtschaftung besonderer Kategorien von Abfällen im Rahmen des Fondssystems (OG 124/2023).
Ja.
Die Vorschriften für den Bevollmächtigten sehen vor, dass der Bevollmächtigte eine juristische Person sein muss, die ihren Sitz in der Republik Kroatien hat.
Zweigniederlassungen, die in Kroatien gegründet werden, müssen im Handelsregister eingetragen werden.
Sie verfügen jedoch nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Stattdessen bleibt die juristische Person die natürliche oder juristische Person hinter der Hauptniederlassung.
Der Erzeuger/Importeur, der bei der Einfuhr/Erzeugung eine Gebühr an den Fonds gezahlt hat, hat im Falle der Ausfuhr des Erzeugnisses Anspruch auf Erstattung der Gebühr.
Um das Recht auf Rückerstattung geltend zu machen, müssen Sie für alle Verwaltungsgebühren ein ausgefülltes Formular einreichen und die vorgeschriebenen Belege beifügen: die Rechnung (wenn es sich um eine Einfuhr handelt) oder die MRN-Zollanmeldung (wenn es sich um eine Ausfuhr handelt) und andere notwendige Unterlagen, anhand derer die für die Bearbeitung des Falles erforderlichen Daten ermittelt werden können (zertifizierte Spezifikation und andere Unterlagen).
Bitte beachten Sie, dass es für einige Gebühren eine klar vorgeschriebene Frist für die Einreichung eines Rückerstattungsantrags gibt, und dass Sie sich darum kümmern müssen.
Rechtlich gesehen muss ein Unternehmen rückwirkend alles melden, was es in Kroatien auf den Markt gebracht hat, seit es mit der Platzierung/Verkauf auf diesem Markt begonnen hat.
Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihr Kundenkonto hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail als PDF-Dateien.
Wenn Sie uns die Vertragsdokumente in Papierform zur Verfügung stellen, verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Kroatische Unternehmen können sich selbständig registrieren und melden, aber Interzero kann Ihnen dabei helfen.
Und nicht-kroatische Unternehmen müssen einen bevollmächtigten Vertreter in Kroatien haben, zum Beispiel Interzero.
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Verpackungen und Batterien zu registrieren, die Mengen innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu melden und die Gebühr für die gemeldeten Mengen zu zahlen.
Da Sie ein ausländisches Unternehmen sind, müssen Sie Ihre Verpflichtungen über einen Bevollmächtigten, zum Beispiel Interzero, erfüllen.
Wir bieten unseren Kunden einen Service, der Ihre Bedürfnisse abdeckt.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir werden Ihnen einen Berater zuweisen, der Ihre rechtlichen Verpflichtungen bespricht.
Ja, als ausländisches Unternehmen wird der bevollmächtigte Vertreter, wie Interzero, als Vermittler zwischen Ihnen und einem kroatischen EPR-System fungieren.
Die genauen Bestimmungen zum Vertragsrücktritt und zur Stornierung finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Laut Gesetz gibt es im B2B-Bereich kein Widerrufsrecht.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Bestellung stornieren möchten, stellen wir Ihnen die angefallenen Bearbeitungsgebühren in Rechnung.
Sie erhalten den Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.
Nach der Bestätigung kann es 5-10 Werktage dauern, bis die Erstattung bearbeitet wird.
Die Autorisierungsgebühr kann im Voraus bezahlt werden. Die aktuelle Zahlungsmethode ist Stripe. Darüber hinaus bieten wir den Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Ihnen zugesandten Rechnung.
Fragen zur Vollmacht und zur notariellen Beglaubigung
Jeder amtlich registrierte Notar kann die Beglaubigung vornehmen.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Beurkundung elektronisch über Notarity vorzunehmen.
In Deutschland dürfen auch Gemeinden die Vollmacht ausstellen.
Nur die Unterschrift auf der Vollmacht muss notariell beglaubigt werden, nicht die Kopie.
Die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht muss in den Amtssprachen Deutsch oder Englisch erfolgen. Beurkundungen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer oder dem beteiligten Notar übersetzt werden.
Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihr Kundenkonto hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail als PDF-Dateien.
Wenn Sie uns die Vertragsdokumente in Papierform zur Verfügung stellen, verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Nein, wir benötigen die Original-Kopie der Vollmacht nicht.
Schicken Sie uns bitte eine digitale Version Ihrer Unterlagen, damit wir die Dokumente für die weitere Bearbeitung nicht einscannen müssen.
Beurkundungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer oder von dem beteiligten Notar übersetzt werden.
Ja, die notarielle Beurkundung der Bestellung des Bevollmächtigten ist nach österreichischem Recht erforderlich.
Mehr Informationen dazu finden Sie im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz.
Bitten Sie Ihren Notar, diesen Schritt auszuführen, oder nutzen Sie den digitalen Service von Notarity.
Bei Notarity haben Sie Zugang zu mehr als 200 Notaren, und die meisten von ihnen sind innerhalb von 24 Stunden erreichbar.
Weitere Informationen über Notarity finden Sie unter notarity.com/faq.
Bitte kontaktieren Sie Notarity bei Fragen per E-Mail an info@notarity.com oder telefonisch: +43 (0)1 412 01 48.
Definitionen: Wer braucht einen Bevollmächtigten?
Ein ausländischer Hersteller ist jede Person, die in Kroatien Verpackungen an andere Verbraucher als private Endverbraucher vertreibt, oder jede Person, die in Kroatien Einwegprodukte aus Kunststoff gewerblich an andere als private Endverbraucher verkauft und (ii) einen eingetragenen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.
Ein ausländischer Versandhändler (Verpackung) ist jede juristische Person ohne Sitz oder Niederlassung in Kroatien, die im Rahmen des Fernabsatzes Verpackungen, Waren oder verpackte Waren an private Endverbraucher in Kroatien liefert.
Ein ausländischer Fernverkäufer (Einwegprodukte aus Kunststoff) ist jede Person, die Einwegprodukte aus Kunststoff, mit Ausnahme von Verpackungen, direkt an private Endverbraucher in Kroatien auf gewerblicher Basis und im Wege der Fernkommunikation verkauft und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ansässig ist.
Fragen zu Verpackungs-, WEEE- und Altbatterieverpflichtungen
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle sieht vor, dass Hersteller/Importeure, die in Verpackungen verpackte Produkte auf dem Markt der Republik Kroatien in Verkehr bringen, eine Entschädigung an den Fonds zahlen, nämlich:
- Ausgleichszahlungen für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zur Deckung der Kosten für die Sammlung und Verarbeitung von Verpackungsabfällen in dem vom Fonds verwalteten System
- das Rücknahmeentgelt, das sie als Anreizmaßnahme zahlen, um den Eigentümer zu veranlassen, die Altgetränkeverpackungen an den Verkäufer, der Getränke im Angebot hat, oder an die Person, die den Recyclinghof verwaltet, abzugeben und den vorgeschriebenen Betrag des Rücknahmeentgelts zu erhalten.
Der Hersteller, der als erster ein Produkt auf den kroatischen Markt bringt, ist zur Registrierung/Meldung verpflichtet.
Das Unternehmen, das auf der Rechnung aufgeführt ist, ist zur Registrierung/Meldung verpflichtet.
Ein ausländisches Unternehmen kann die oben genannten Verpflichtungen nicht selbständig erfüllen, sondern benötigt einen bevollmächtigten Vertreter.
Interzero Croatia ist ein bevollmächtigter Vertreter für seine Kunden.
Der Fonds hat vierteljährliche und jährliche Berichte vorgeschrieben.
Die vierteljährlichen Berichte werden uns bis zum9. des laufenden Monats für das vorangegangene Quartal vorgelegt, die Jahresberichte bis zum 15. Februar.
In Kroatien gibt es keine Schwellenwerte für Verpackungen, die auf dem kroatischen Markt in Verkehr gebracht werden – die Verpflichteten müssen alle Mengen melden, auch wenn sie noch so klein sind.
Derzeit gelten die Kennzeichnungspflichten in der Weise, dass ein Hersteller, der Getränke in Verpackungen in Verkehr bringt, die dem Erstattungssystem unterliegen, verpflichtet ist, diese Verpackungen mit einem GTIN-Code gemäß dem GS1-Standard und dem Etikett des Erstattungssystems zu kennzeichnen.
Ein Hersteller, der Mehrwegverpackungen auf den Markt bringt, ist verpflichtet, diese Verpackungen mit einem Kennzeichen für Mehrwegverpackungen zu versehen.
Darüber hinaus gibt es weitere Fälle, in denen bestimmte Kennzeichnungspflichten bestehen.
Die Verordnung über die Bewirtschaftung von Sonderabfallkategorien im System des Fonds schreibt die Gebühr für die Bewirtschaftung von Altbatterien und -akkumulatoren als Gebühr für die Bewirtschaftung einer Sonderabfallkategorie vor, die der Erzeuger zu entrichten hat und die zur Finanzierung der Kosten für die Sammlung und Verarbeitung der vom Fonds verwalteten Altbatterien und -akkumulatoren aus Geräten dient.
Ein Hersteller von Batterien oder Akkumulatoren ist eine juristische oder natürliche Person – ein Handwerker, der gewerbsmäßig eine Batterie oder einen Akkumulator, einschließlich solcher, die sich in Geräten und Fahrzeugen befinden, entwickelt, herstellt, verarbeitet, verkauft oder importiert und als erster auf dem Gebiet der Republik Kroatien in Verkehr bringt, unabhängig von der Art des Verkaufs.
Eine Batterie oder ein Akkumulator ist eine Quelle elektrischer Energie, die durch die direkte Umwandlung von chemischer Energie erzeugt wird und aus einer oder mehreren Primärbatteriezellen (die nicht wieder aufgeladen werden sollen) oder einer oder mehreren Sekundärbatteriezellen (die wieder aufgeladen werden sollen) besteht.
Arten von Batterien oder Akkumulatoren sind: Gerätebatterien und -akkumulatoren, Industriebatterien und -akkumulatoren und Autobatterien und -akkumulatoren (Starter).
Die Rechnung wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Falls Sie eine abweichende Rechnungsadresse haben, teilen Sie uns dies bitte während des Bestellvorgangs mit.
Bei Pauschal- und Jahresberichterstattern muss die Gebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden, um als Systemteilnehmer registriert zu werden.
Nach Abschluss eines Vertrages mit Interzero Croatia werden Sie aufgefordert, 25 % der angekündigten Jahresmengen zu zahlen.
Monatliche und vierteljährliche Berichterstatter erhalten ihre Rechnungen innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung ihrer letzten Berichte.
Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ist eine juristische oder natürliche Person – ein Gewerbetreibender, der Elektro- und Elektronikgeräte in der Republik Kroatien in Verkehr bringt, d.h. eine Person, die, unabhängig von der Verkaufsmethode:
- seinen Geschäftssitz in der Republik Kroatien hat und auf dem Gebiet der Republik Kroatien von anderen Anbietern hergestellte Geräte unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke weiterverkauft, wobei der Wiederverkäufer nicht als Hersteller gilt, wenn der Name oder die Marke des Herstellers auf den Geräten steht,
- seinen Geschäftssitz in der Republik Kroatien hat und EE-Geräte unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke herstellt oder EE-Geräte entwickeln oder herstellen lässt, die er unter seinem Namen oder seiner eigenen Marke in der Republik Kroatien vertreibt,
- seinen Geschäftssitz in der Republik Kroatien hat und in der Republik Kroatien gewerbsmäßig EE-Geräte aus einem Drittland oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringt oder
- unter Verwendung von Fernkommunikationstechniken EE-Geräte direkt an Haushalte oder Nicht-Haushaltskunden in der Republik Kroatien verkauft und seinen Geschäftssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland hat.
Eine Person, die ihren Geschäftssitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland hat und EE-Geräte in der Republik Kroatien in Verkehr bringt, gilt als Hersteller und muss eine in der Republik Kroatien registrierte Person, z.B. Interzero, schriftlich bevollmächtigen, die als Bevollmächtigter für die Erfüllung der Pflichten dieses Herstellers verantwortlich ist.
Eine Batterie oder ein Akkumulator ist eine Quelle elektrischer Energie, die durch die direkte Umwandlung von chemischer Energie erzeugt wird und aus einer oder mehreren Primärbatteriezellen (die nicht wieder aufgeladen werden sollen) oder einer oder mehreren Sekundärbatteriezellen (die wieder aufgeladen werden sollen) besteht.
Arten von Batterien oder Akkumulatoren sind: Gerätebatterien und -akkumulatoren, Industriebatterien und -akkumulatoren und Autobatterien und -akkumulatoren (Starter).
Der Fonds hat vierteljährliche und jährliche Berichte vorgeschrieben.
Die vierteljährlichen Berichte werden uns bis zum14. des laufenden Monats für das vorangegangene Quartal vorgelegt, die Jahresberichte bis zum 25. Februar.
WEEE = Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die Abfall im Sinne des Gesetzes zur Regelung der nachhaltigen Abfallwirtschaft in der Republik Kroatien sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt der Entsorgung Teil des Produkts sind.
Die Verordnung über die Entsorgung besonderer Abfallkategorien im Rahmen des Fondssystems schreibt unter anderem die Gebühr für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor, die von den Herstellern und/oder Importeuren von EE-Geräten zu entrichten ist.
Die Gebühr für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist ein Geldbetrag, der von den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten gezahlt wird, um die Kosten für die getrennte Sammlung und Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in dem vom Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz verwalteten System zu decken.
Der Fonds hat eine monatliche Berichterstattung vorgeschrieben.
Die monatlichen Berichte werden uns bis zum4. des laufenden Monats für den Vormonat vorgelegt.
Es gibt 6 Kategorien mit Unterkategorien:
- Wärmeaustauschgeräte;
- Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen von mehr als 100 cm2;
- Glühbirnen;
- Große Geräte (alle Außenmaße größer als 50 cm);
- Kleine Geräte (kein Außenmaß ist größer als 50 cm) und
- Kleine Geräte der Informationstechnologie (IT) und der Telekommunikation (keine Außenabmessungen von mehr als 50 cm).
Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten muss sicherstellen, dass diese deutlich und sichtbar mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gekennzeichnet sind.
Das Zeichen für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten besteht aus einer gekreuzten Mülltonne und muss gut sichtbar, deutlich und unverwischbar angebracht sein.
Wenn es aufgrund seiner Größe nicht auf dem Produkt angebracht werden kann, muss es auf der Verpackung, der Anleitung und der Garantiekarte des EE-Produkts stehen.
Außerdem muss ein Nachweis über das Unternehmen, das die EE-Produkte herstellt, vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.